Ralf Mensing

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Maler- und Lackierer-Handwerk.

Tätigkeitsfelder

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Beratung

Ich biete Beratungen an für die Bereiche Rechnungsprüfung, Abnahme von Bauleistungen, Begleitung von Baumaßnahmen, Erstellen und Prüfen von Leistungsverzeichnissen und Sanierungskonzepten.

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Gutachten

Ich erstelle Versicherungsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten für verschiedenste Institutionen.

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Sachverständigentätigkeit vor Gericht

Für die Sachverständigentätigkeit sind Fragen zu technischen Normen und handwerklichen Ausführungen von zentraler Bedeutung und fließen in die Entscheidung des Rechtsstreites mit ein.

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Allgemeine Maler- und Lackiererarbeiten

Mit der Expertise jahrzehntelanger Handwerksarbeit berate ich Sie in allen Dingen rund um das Maler- und Lackierer-Handwerk.

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Wärmedämm-
verbundsysteme

Ich berate und begleite Sie gerne, wenn Sie an Ihrem Objekt ein Wärmedämmverbundsystem anbringen. Ich übernehme für Sie selbstverständlich auch die Zwischenabnahme.

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Schimmelpilz-
schäden

Die sach- und fachgerechte Sanierung ist beim Schimmelpilz-Befall entscheidend. Mit meinem Fachwissen berate und begleite ich Sie während dieser Zeit. Ich prüfe auch die Rechnungen.

Sachverständiger

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist es meine Aufgabe, objektiv, unparteilich und weisungsfrei eventuell Mängel oder Schäden an handwerklichen Werkleistungen zu erkennen und zu bewerten.

Der Sachverständige prüft, bevor er einen Auftrag annimmt sorgfältig, ob dieser Auftrag in sein Fachgebiet fällt. Somit ist gewährleistet, dass er sich nur zu seinem Fachgebiet äußert. Ebenfalls wird durch die Handwerkskammer kontrolliert, ob der ö.b.u.v. Sachverständige sich regelmäßig weiterbildet und dieses auch nachweist.

Der geleistete Eid verpflichtet den Sachverständigen zur Objektivität und Unparteilichkeit. Durch seine selbstständige Tätigkeit als Handwerksmeister ist er auch nicht weisungsgebunden. Er ist bei seiner Tätigkeit an die strenge Sachverständigen-Ordnung der Handwerkskammer gebunden.

Beratung

In meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich sowohl für Privatkunden und Bauherren als auch Gerichte zuständig.

Ich stehe Ihnen beratend in meinem Fachgebiet zur Seite, beispielsweise bei Rechnungsprüfung, Abnahme von Bauleistungen, Begleitung von Baumaßnahmen, dem Erstellen und Prüfen von Leistungsverzeichnissen und Sanierungskonzepten (z. B. Schimmelpilz-Schäden).

Weitere Tätigkeitsfelder sind das Erstellen von Versicherungs-, Privat- und Schiedsgutachten. Außerdem bestellen Gerichte mich als Sachverständigen. In diesen Gerichtsverfahren ist es meine Aufgabe, die mir gestellten Fragen zu beantworten und somit dem Gericht das notwendige fachliche Wissen über technische Normen und handwerkliche Ausführungen zur Verfügung zu stellen. Damit kann dieses bei der Entscheidung des Rechtsstreites mit einfließen. Aus diesem Grund muss jeder Sachverständige nachweisen, dass er über die persönliche und fachliche Eignung zum Erstellen von Gutachten sowie den überdurchschnittlichen Sachverstand und Fähigkeiten in seinem jeweiligen Fachgebiet verfügt.

Welche Vorteile bietet der handwerkliche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Seine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation und die notwendige persönliche Eignung zum Erstellen von Gutachten wurden durch die Bestellkörperschaft (Handwerkskammer) geprüft.

Ebenfalls wird durch die Bestellkörperschaft kontrolliert, dass sich der ö.b.u.v. Sachverständige regelmäßig weiterbildet und dieses auch nachweist.

  • überdurchschnittliche fachliche Qualifikation
  • Erstellen von Gutachten
  • durch Handwerkskammer geprüft
  • regelmäßige Weiterbildung

Kontaktieren Sie mich.

Gerne auch via E-Mail oder Telefon.

Mein Büro

Hauptstraße 48
48624 Schöppingen

02555/12 41
02555/83 32

info@sachverstaendiger-mensing.de